Ab 1.1.2011 beträgt der Beitragssatz 1.4 Prozent für Arbeitgebende und 1.7 Prozent für Selbständigerwerbende. Dies legte der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 mit der Teilrevision der Verordnung zum Familienzulagengesetz fest.
Weitere Informationen finden Sie auch im Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 2. Juli 2010.
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Amtsblatt Nr. 26, 2. Juli 2010
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