Geltendmachung von Ergänzungsleistungen
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Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss sich bei der zuständigen AHV-Zweigstellle seiner Wohngemeinde melden. Dort können auch die amtlichen Formulare für die Anmeldung bezogen werden. Dieses kann eine anspruchsberechtigte Person, sein gesetzlicher Vertreter oder nahe Verwandte bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde einreichen. Legitimiert zur Anmeldung ist auch eine Drittperson oder Behörde, welche die Auszahlung an sich verlangen kann.
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Anmeldung für Ergänzungsleistungen
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Beiblatt 1 für Ergänzungsleistungen (Grundeigentum)
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Beiblatt 2 für Ergänzungsleistungen (Heimaufenthalt)
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Beiblatt 4 für Ergänzungsleistungen (BVG Leistungen)
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Vollmacht
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