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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG):

kurz das Wichtigste

 
 
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen aus einer Kinder- und einer Haushaltungszulage. Sie ist als Beitrag der Sozialpartner zur Entlastung von selbständigen Kleinbauern, Älplern und landwirtschaftlichen Angestellten gedacht.
 
 
Formulare zum Thema:
PDF Icon   Anmeldung für Selbständigerwerbende in der Landwirtschaft
PDF Icon   Anmeldung für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft
PDF Icon   Fragebogen zur Festsetzung der Familienzulagen für nebenberufliche Landwirte
 
 
Die vom Zulagenberechtigten ausgefüllten Formulare müssen durch den Arbeitgeber bestätigt und bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.
 
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