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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Kurzinformation

 
 
Das Gesetz über die Familienzulagen regelt den Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft und Nichterwerbstätige.

Anspruch auf die Zulage besteht für eigene und adoptierte Kinder, für Stief- und Pflegekinder, sowie Geschwister, für deren Unterhalt der Anspruchsberechtigte überwiegend aufzukommen hat.
 
PDF Icon   Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
PDF Icon   Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen