Anmeldung
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Personen, welche Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde ein, bei welcher sie am 1. Januar Wohnsitz hatten.
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung erlischt.
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