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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Anmeldung

 
 
Personen, welche Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde ein, bei welcher sie am 1. Januar Wohnsitz hatten.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung erlischt.