Anspruch
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Anspruch auf die Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und einem vom Bund anerkannten Versicherer angeschlossen sind.
Personen, welche gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtanspruch auf die Prämienverbilligung.
Massgebend sind die familiären Verhältnisse am 1. Januar 2010.
Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden für untere und mittlere Einkommen zu 100 Prozent verbilligt.
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