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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Anspruch

 
 
Anspruch auf die Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und einem vom Bund anerkannten Versicherer angeschlossen sind.

Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen gemeinsamen Anspruch auf Prämienverbilligung.

BezügerInnnen von Ergänzungsleistungen erhalten ab 2013 die Prämienverbilligung ebenfalls direkt an ihre Krankenkassen vergütet.

Massgebend sind die familiären Verhältnisse am 1. Januar des Antragsjahres.

Bis zur einer Obergrenze von steuerbarem Einkommen und Vermögen besteht der Anspruch auf vollständige Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, für deren Unterhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache aufkommt.