Arbeitgebende und -nehmende
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Übersicht
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» Online-Rechner
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Begriffsdefinitionen zu diesem Thema
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» Massgebender Lohn - was gehört zum massgebenden Lohn und was nicht
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» Unkostenpauschale
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» Die Ansätze der Naturalbezüge - sind Bestandteile des Lohns
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» Nebenerwerb
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Informationen für
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» Arbeitgebende
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Welche Beiträge bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende gemeinsam?
Gemeinsam bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsausfallsentschädigung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV).
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» Erwerbsausfallsentschädigung (EO)
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Wie hoch sind die gemeinsamen Beiträge, und wer muss wie viel bezahlen?
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» Die Beiträge werden auf der Basis des massgebenden Lohnes berechnet. Die Höhe der Beiträge - der Beitragssatz -, beträgt ab 2011 für die
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| AHV: | | 8.4% | | IV: | | 1.4% | | EO: | | 0.5% | | Total: | | 10.3% |
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Die Arbeitgebenden ziehen die Hälfte des Gesamtbeitrags (5.15 %) vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und überweisen sie zusammen mit ihrem eigenen Anteil (ebenfalls 5.15 %) an die Ausgleichskasse.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Zu den 10.3 % für AHV/IV/EO kommt bis zu einer Lohnsumme von CHF 126’000 ein Beitragssatz von 2.2 %, von 126’001 bis 315’000 1.0 % an die Arbeitslosenversicherung hinzu. Auch hier wird der Beitrag je zur Hälfte von den Arbeitgebenden (1.1 resp. 0.5 %) und Arbeitnehmenden (1.1 resp. 0.5 %) getragen und von den Arbeitgebenden an die Ausgleichskasse überwiesen.
Welche Beiträge bezahlen die Arbeitgebenden allein?
Die Beiträge an die Familienausgleichskasse, die Familienzulagen in der Landwirtschaft und die Verwaltungskosten bezahlen die Arbeitgebenden allein.
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| FAK (bis 2010) | 1.7% | | Familienausgleichskasse | | FAK (ab 2011) | 1.4% | | Familienausgleichskasse | | Vk* | 1.5 - 5% | | Verwaltungskosten |
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* Verwaltungskosten werden nur auf den AHV/IV/EO-Beiträgen erhoben.
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» Familienausgleichskasse
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Weitere Informationen zum Thema:
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» Weisungen und Wegleitungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen
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Jahresabrechnung
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