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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

CO2-Abgabe: Kurz das Wichtigste

 
 
Seit 1. Januar 2008 erhebt die Oberzolldirektion auf fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle) die CO2-Abgabe. Die Verteuerung soll den sparsamen Umgang mit diesen Brennstoffen fördern. Da es sich um eine Lenkungsabgabe handelt, wird der Abgabeertrag anteilsmässig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück verteilt.

Die Rückverteilung an die Bevölkerung erfolgt über die obligatorische Krankenversicherung: Jeder versicherten Person wird der gleiche Betrag von der Krankenkassenprämie abgezogen.

Der Anteil der Wirtschaft wird über die AHV-Ausgleichskassen an die Arbeitgebenden zurück verteilt: Die Unternehmen erhalten einen zu ihrer Lohnsumme proportionalen Betrag.

Die Rückverteilung erfolgt jeweils im zweiten Jahr nach der Abgabeerhebung. Somit werden die Abgabeerträge des Jahres 2008 im Jahr 2010 verteilt.

Weitere Informationen:
Bundesamt für Umwelt