Individuelle Prämienverbilligung (IPV):
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kurz das Wichtigste
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Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Personen, welche Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde ein, bei welcher sie am 1. Januar Wohnsitz hatten.
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung erlischt.
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