Hilfsmittel
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Die IV gibt den Behinderten jene Hilfsmittel ab, die sie
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zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
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zur Ausübung Ihres Aufgabenbereiches (meistens im Haushalt)
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zur Schulung
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zur Ausbildung oder
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zur funktionellen Angewöhnung benötigen.
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Wichtig
Kosten für Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen werden nur übernommen, wenn diese Hilfsmittel eine wesentliche Ergänzung zu medizinischen Eingliederungsmassnahmen bilden.
Die IV gibt aber auch Hilfsmittel ab, die gebraucht werden, um den privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für
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die Fortbewegung
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die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und
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die Selbstsorge.
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Weitere Informationen zum Thema:
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» Hilfsmittel der IV
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Beispiele von Hilfsmitteln:
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Prothesen
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Stütz- und Führungsapparate
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Hörapparate
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Sprechhilfegeräte
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Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache
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Blindenführhunde
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Fahrstühle
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Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge
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bauliche Vorkehren zur Überwindung des Arbeitsweges und von Hindernissen im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich
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Weitere Informationen zum Thema:
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»Hörgeräte der IV
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»Rechnung für Hilfsmittel
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Hilfsmittel für Altersrentnerinnen und -rentner
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die sich durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen etc. erleichtern oder überwinden lassen.
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Die AHV leistet Kostenbeiträge von 75% des Nettopreises für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen, ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen.
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Ergänzende Beiträge können unter Umständen auch von der Pro Senectute gewährt werden.
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Weitere Informationen zum Thema:
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»Hilfsmittel der IV
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»Pro Senectute
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Rollstühle ohne Motor
Besonders häufig werden Rollstühle ohne Motor beantragt. Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden übernimmt die vollen Mietkosten. Für die Abgabe von Rollstühlen gilt deshalb ein vereinfachtes Verfahren mit einem besonderen Anmeldeformular.
Anmeldung:
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