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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Kinderrenten

 
 
Anspruch auf eine Kinderrente haben behinderte, rentenberechtigte Personen, wenn sie Söhne oder Töchter haben, die
 
noch nicht 18 Jahre alt sind oder
 
die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (längstens aber nur bis zum 25. Altersjahr).
 
Anspruch auf Kinderrente für ein Pflegekind besteht, sofern zum Zeitpunkt der Invalidität das Pflegeverhältnis besteht und das Kind unentgeltlich aufgenommen ist.
 
Weitere Informationen zum Thema:
» Invalidenrenten und Hilflosenentschädigung der IV, Seite 8