Kinderrenten
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Anspruch auf eine Kinderrente haben behinderte, rentenberechtigte Personen, wenn sie Söhne oder Töchter haben, die
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noch nicht 18 Jahre alt sind oder
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die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (längstens aber nur bis zum 25. Altersjahr).
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Anspruch auf Kinderrente für ein Pflegekind besteht, sofern zum Zeitpunkt der Invalidität das Pflegeverhältnis besteht und das Kind unentgeltlich aufgenommen ist.
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Weitere Informationen zum Thema:
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» Invalidenrenten und Hilflosenentschädigung der IV, Seite 8
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