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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung

 
 
Damit gesundheitlich eingeschränkte Personen weiterhin einem gleichwertigen Erwerb nach gehen können - das heisst, einen vergleichbaren Verdienst erzielen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können - werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt. Eingliederungsmassnahmen sind Massnahmen zur dauernden und wesentlichen Verbesserung der Erwerbsfähigkeit.
 
- Frühinterventionsmassnahmen
- Integrationsmassnahmen
- Berufliche Massnahmen
- Taggelder