Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung
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Damit gesundheitlich eingeschränkte Personen weiterhin einem gleichwertigen Erwerb nach gehen können - das heisst, einen vergleichbaren Verdienst erzielen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können - werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt. Eingliederungsmassnahmen sind Massnahmen zur dauernden und wesentlichen Verbesserung der Erwerbsfähigkeit.
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- Frühinterventionsmassnahmen
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- Integrationsmassnahmen
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- Berufliche Massnahmen
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- Taggelder
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