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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Wer ist bei der IV versichert?

 
 
Obligatorisch bei der IV versichert sind
alle Personen, die in der Schweiz wohnen.
alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind.
alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise.
Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden.
 
Freiwillig bei der IV versichern können sich
Seit dem 1. April 2001 ist in den Mitgliedstaaten der EU kein Beitritt zur freiwilligen Versicherung mehr möglich. Wenn sie bereits vor dem 1. April 2001 in der EU gewohnt haben und der freiwilligen Versicherung damals bereits beigetreten sind, können sie noch bis zum 31. März 2007 versichert bleiben; wenn sie über fünfzig Jahre alt sind, steht Ihnen dieses Recht bis zum Rentenalter zu.
Schweizer/innen und Bürger/innen von EU- oder EFTA-Staaten, welche die Schweiz verlassen haben und die ausserhalb dieser Staaten wohnen.
Schweizerbürgerinnen und -bürger, wenn sie ausserhalb der EU wohnhaft sind.