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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Was ist unter Invalidität zu verstehen?

 
 
Die IV definiert Invalidität als die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen.
Die Erwerbsunfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern.
Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
Personen unter 20 Jahren gelten als invalid, wenn ein Gesundheitsschaden ihre künftige Erwerbstätigkeit voraussichtlich beinträchtigen wird.