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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Wer hat Anspruch auf individuelle Leistungen der Invalidenversicherung?

 
 
auf Eingliederungmassnahmen: freiwillig oder obligatorisch versicherte Personen.
 
auf Rentenleistungen: Personen, die bei Beginn der Rentenanspruchsberechtigung eine Mindestbeitragsdauer von einem Jahr in der Schweiz nachweisen können
 
und
 
wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
 
Weitere Informationen zum Thema:
» Leistungen der Invalidenversicherung
» Invalidenrenten und Hilflosenentschädigung
» Assistenzbeiträge
 
Versicherungsmässige Voraussetzungen:
» Für Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat