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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Die Invalidenversicherung (IV) auf einen Blick

 
 
Die Invalidenversicherung oder kurz: die IV, ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

Seit 1960 in Kraft
Die IV trat 1960 in Kraft. Bis heute erfuhr sie fünf Revisionen. 1968 folgte die Erweiterung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen und des Bereichs der Sonderschulen für behinderte Kinder. Die zweite Revision - 1987/88 - brachte die Viertelsrente. Im Rahmen der dritten Revision wurden 1992 die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu verteilt und die verschiedenen Organe durch je eine kantonale IV-Stelle ersetzt. Mit der vierten Revision wurden 2004 die Regionalen Ärztlichen Dienste und die aktive Arbeitsvermittlung eingeführt. Mit der 5. Revision wird die IV auf ihren eigentlichen Zweck neu ausgerichtet. Die Eingliederungsmassnahmen werden ausgebaut. Gleichzeitig wird die verbleibende Erwerbsfähigkeit genauer geprüft, bevor eine Rente zugesprochen wird. Dank frühzeitiger Erfassung, intensiverer Begleitung und aktiverer Mitwirkung können mehr Behinderte (teil-)erwerbstätig bleiben. Die Revision verstärkt auch die Anreize für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen.

Individuelle und kollektive Leistungen
Die IV richtet individuelle und kollektive Leistungen aus.

Die individuellen Leistungen bestehen
aus Massnahmen der Frühintervention (Arbeitsplatzanpassung/Hilfsmittel, Ausbildungskurse, Sozialberufliche Rehabilitation wie Job Coaching, Beschäftigungsmassnahmen und Arbeitsvermittlung)
Aus Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung (Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation)
Aus Beruflichen Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung und Umschulung sowie Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe und der Abgabe von Hilfsmitteln)
Aus medizinischen Massnahmen
Aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung und Taggelder)
 
Die kollektiven Leistungen umfassen Beiträge der Invalidenversicherung an
zur Förderung der Invalidenhilfe
Beiträge an Institutionen (Organisation der privaten Invalidenhilfe und Ausbildungsstätten für Fachpersonal) (Art. 74 IVG)
 
Weitere Informationen zum Thema:
» Eidgenössisches Departement des Innern