Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52
info@ahv-iv-ar.ch
www.ahv-iv-ar.ch
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Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Ab 01.01.2011
 
Berechnung der Beiträge als Arbeitgebende oder als Arbeitnehmende
 
 
Jahr 2011
   
Bruttolohn CHF pro Person
(nur Ziffern)
in Monaten*
 
 
Beiträge an Bruttolohn % Beitrag
- AHV / IV / EO 10.30
- Familienausgleichskasse 1.40
Arbeitslosenversicherung
- bis 126'000 2.20
- 126'000.- bis 315'000.- 1.00
 
 
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO Beitrages %  
aber mindestens  
Total CHF Beitrag (durch Arbeitgeber abzurechnen)
 
 
Beiträge an Arbeitnehmer-
beitrag:
Arbeitgeber-
beitrag:
- AHV / IV / EO
- Familienausgleichskasse  
Arbeitslosenversicherung
- bis 126'000.-
- 126'000.- bis 315'000.-
 
 
Verwaltungskosten
Total CHF
           
 
- Beträge in CHF

Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich CHF 1’400.- oder jährlich CHF 16’800.- von der Bruttolohnsumme ab.
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an uns.
 
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