» Kontakt
» Sitemap
» Suchen
» Rechtshinweis
» Homepage

Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Fragen & Antworten

 
 
Was ist zu tun, damit die Kranheitskosten rückerstattet werden?
Krankheits- und Behinderungskosten, für die ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, müssen innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.