» Kontakt
» Sitemap
» Suchen
» Rechtshinweis
» Homepage

Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Geltendmachung von Ergänzungsleistungen

 
 
Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss sich bei der zuständigen AHV-Zweigstellle seiner Wohngemeinde melden. Dort können auch die amtlichen Formulare für die Anmeldung bezogen werden. Dieses kann eine anspruchsberechtigte Person, sein gesetzlicher Vertreter oder nahe Verwandte bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde einreichen. Legitimiert zur Anmeldung ist auch eine Drittperson oder Behörde, welche die Auszahlung an sich verlangen kann.
 
PDF Icon  Anmeldeformular
PDF Icon  Beiblatt 1 für Ergänzungsleistungen (Grundeigentum)
PDF Icon  Beiblatt 2 für Ergänzungsleistungen (Heimaufenthalt)
PDF Icon  Beiblatt 4 für Ergänzungsleistungen (BVG Leistungen)
PDF Icon  Vollmacht