Auszahlung der Ergänzungsleistung
|
|
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden durch die kantonale Ausgleichskasse berechnet und ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
Die Ergänzungsleistungen werden grundsätzlich an die berechtigten Personen ausbezahlt und zwar auf deren Post- oder Bankkonto. Auf Verlangen der EL-berechtigten Person können die Leistungen auch per Postmandat ausbezahlt werden.
Ist für die Auszahlung der AHV- oder IV-Rente auch die Ausgleichskasse Appenzell A.Rh. zuständig, so werden die Ergänzungsleistungen und die Renten in einem Betrag überwiesen.
Die Ausgleichskasse Appenzell A.Rh. zahlt die Ergänzungsleistungen und die Renten immer am 6. Arbeitstag eines Monats aus.
|
|