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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Entschädigungsberechtigte Personen

 
 
Anspruchsvoraussetzungen sind:

- Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz. Für Bürger eines Nicht-Mitgliedstaates der EG oder EFTA besteht eine Karenzfrist von 10 Jahren. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt die Wartefrist 5 Jahre.

- Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der Invalidenversicherung (IV), eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV.