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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Auszahlung

 
 
Richtet der Arbeitgebende der Mutter für die Dauer des Anspruchs Lohn aus, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung. Sie wird dem Arbeitgeber ausbezahlt oder auf Wunsch mit den Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet.
 
 
Besondere Umstände
Die Mutter kann bei Differenzen mit dem Arbeitgeber die direkte Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung durch die Ausgleichskasse verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder säumig ist oder wenn er keine Kenntnis von Tatsachen (Lohnhöhe, selbständige Erwerbstätigkeit u. a.) erhalten soll, die eine andere Erwerbstätigkeit der Mutter betreffen.

In allen anderen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung direkt an die Mutter oder an die auszahlungsberechtigte Person aus. Die Mutter kann verlangen, dass die Entschädigung ihren unterhalts- oder unterstützungsberechtigten Angehörigen ausbezahlt wird.


Auszahlungstermin
Die Mutterschaftsentschädigung wird am Ende eines Monats ausbezahlt. Beträgt sie weniger als CHF 200.00 pro Monat, so wird sie am Ende eines Quartals ausbezahlt.