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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Kurzinformation

 
 
Am 26. September 2004 hat das Schweizervolk die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsentschädigung angenommen. In Zukunft haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat.
 
 
Die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung treten am 1. Juli 2005 in Kraft (siehe auch Übergangsbestimmungen).
» Übergangsbestimmungen
 
Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
 
 
Weitere Informationen zum Thema:
» Merkblatt 6.02
 
Formulare:
» Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
» Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
» Arbeitgeberbescheinigung
 
Nachweis über die in einem EU-EFTA-Staat zurückgelegten Versicherungszeiten
» Formular E104