Auszahlung der Zulagen
|
|
Arbeitnehmende
Die Zulagen werden durch den Arbeitgeber
monatlich ausgerichtet. Sie sind auf der Lohnabrechnung separat aufzuführen.
Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Die Zulagen werden durch die Familienausgleichskasse
vierteljährlich durch Verrechnung mit den zu entrichtenden Beiträgen ausgerichtet.
|
|