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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Auszahlung der Zulagen

 
 
Arbeitnehmende
Die Zulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich ausgerichtet. Sie sind auf der Lohnabrechnung separat aufzuführen.

Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Die Zulagen werden durch die Familienausgleichskasse
vierteljährlich durch Verrechnung mit den zu entrichtenden Beiträgen ausgerichtet.