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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Beiträge

 
 

Bis 2008

Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse (FAK) beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Erwerbseinkommens, mindestens aber CHF 200.-.
 

2009 und 2010

Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, mindestens aber CHF 252.-. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihren AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.
 

Ab 2011

Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse beträgt für Arbeitgebende 1,4 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 1,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, mindestens aber CHF 155.-. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihren AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.