Beiträge
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Bis 2008
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Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse (FAK) beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Erwerbseinkommens, mindestens aber CHF 200.-.
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2009 und 2010
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Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, mindestens aber CHF 252.-. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihren AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.
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Ab 2011
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Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse beträgt für Arbeitgebende 1,4 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 1,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, mindestens aber CHF 155.-. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihren AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.
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