Beiträge
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Bis 2008
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Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse (FAK) beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Erwerbseinkommens, mindestens aber CHF 200.-.
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Ab 2009
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Der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse beträgt für Arbeitgebende 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, für Selbständigerwerbende 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Nichterwerbstätige leisten einen Beitrag von 20 Prozent auf ihren AHV-Beiträgen, welche den Mindestbeitrag übersteigen.
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Übersicht AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen
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