Auszahlung
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Allfällige Prämienverbilligungen werden direkt den entsprechenden Krankenkassen überwiesen. Überweisungen erfolgen generell erst ab Ende Juli des Jahres. Ab 2012 erfolgen keine Auszahlungen mehr direkt an die Versicherten selber.
Gemäss Verordnung darf die Prämienverbilligung die Höhe der Prämie für die obligatorische Krankenversicherung mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 nicht übersteigen.
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