Anmeldung
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Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung werden Mitte Dezember 2009 direkt angeschrieben. Falls Sie kein Formular erhalten, können Sie es auf dieser Website oder bei der wohnörtlichen AHV-Gemeindezweigstelle beziehen.
Die Antragsformulare müssen bis spätestens 31. März 2010 auf der AHV-Gemeindezweigstelle Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgerecht geltend gemacht werden, verwirken.
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Merkblatt Prämienverbilligung 2010
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