Anmeldung
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Personen, welche Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März bei der AHV-Gemeindezweigstelle jener Gemeinde ein, bei welcher sie am 1. Januar Wohnsitz hatten.
Mögliche Anspruchsberechtigte erhalten Ende Dezember 2011 automatisch ein Antragsformular zugestellt. Falls Sie kein Formular erhalten haben, können Sie gleich unten stehenden Antrag verwenden.
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung erlischt.
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Antrag Prämienverbilligung 2012
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Merkblatt IPV 2012
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