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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Anspruch

 
 
Anspruch auf die Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und einem vom Bund anerkannten Versicherer angeschlossen sind.

Personen, welche gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtanspruch auf die Prämienverbilligung.

Massgebend sind die familiären Verhältnisse am 1. Januar 2010.

Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden für untere und mittlere Einkommen zu 100 Prozent verbilligt.