Individuelle Prämienverbilligung (IPV):
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kurz das Wichtigste
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Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
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Anmeldeformulare 2010
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Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung werden mitte Dezember 2009 direkt angeschrieben. Falls Sie kein Formular erhalten haben, können Sie es auf dieser Website oder bei der wohnörtlichen AHV-Gemeindezweigstelle beziehen.
Die Antragsformulare müssen bis spätestens 31. März 2010 auf der AHV-Gemeindezweigstelle Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgerecht geltend gemacht werden, verwirken.
Die Auszahlung erfolgt inskünftig direkt an die entsprechenden Krankenversicherer. Bitte legen Sie zur Anmeldung sämtliche Versicherungspolicen der Krankenversicherung bei.
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Merkblatt Prämienverbilligung 2010
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