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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Fragen & Antworten

 
 
Wieviel EO-Entschädigung erhalte ich pro Tag in der RS?
Rekrutinnen und Rekruten erhalten 43 Franken. Wenn sie Kinder haben, erhalten sie mehr.


Wie hoch ist die EO-Entschädigung?
65% vom Bruttolohn bei einem Höchstansatz von 6’450 Franken im Monat.
Hinzu kommen unter bestimmten Bedingungen folgende Zulagen:
Kinderzulagen für das 1. Kind 43 Franken pro Tag, für jedes weitere 22 Franken pro Tag;
Betriebszulagen 59 Franken pro Tag;
Zulagen für Betreuungskosten: höchstens 59 Franken pro Tag.


Wie muss ich die EO geltend machen?
Im Dienst erhalten Sie eine EO-Meldekarte, mit der Sie die Erwerbsausfallentschädigung am zuständigen Ort einfordern können. Details dazu finden Sie unter Anmeldung.
» Anmeldung
 
 
Welche Kasse ist zuständig?
Arbeitgebende und Selbständigerwerbende rechnen die EO-Beiträge bei ihrer Ausgleichskasse ab.
Studentinnen und Studenten bei der Ausgleichskasse des Studienorts, nicht des Wohnorts (Schulortsprinzip).