Beiträge
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Die EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben.
- Die Beiträge belaufen sich auf 0,3% des massgebenden Erwerbseinkommens.
- Sie werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (je 0,15%) getragen.
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» Arbeitgebende und Arbeitnehmende
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