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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)

 
 
Das Merkmal dieser Versicherten ist das Fehlen eines beitragspflichtigen Arbeitgebers. So sind beispielsweise Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ANobAG, die für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber (z.B. ausländische Firma ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz, Botschaft oder Konsulat eines anderen Landes) arbeiten. ANobAG entrichten die Beiträge wie die Selbständigerwerbenden auf Grund einer degressiven Skala.

Die Beiträge werden auf Grund des Erwerbseinkommens und im gleichen Verfahren wie diejenigen der Selbständigerwerbenden festgesetzt.
» Selbständigerwerbenden
 
 
Beitragssätze
2004 bis 2007
ab 2008
AHV / IV / EO
5,116 bis 9,5 %
5,116 bis 9,5 %
Verwaltungskosten
keine
keine
ALV (bis CHF 106'800.-)
2,0 %
ALV (bis CHF 126'000)
2,0 %
FAK (ab 2009)
1,7 %
 
 
» Merkblatt Arbeitslosenversicherung