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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Arbeitgebende und -nehmende

Übersicht

 
 
Online-Rechner
Berechnen Sie mit unserem Online-Rechner unverbindlich die Höhe der zu leistenden Beiträge.
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Begriffsdefinitionen zu diesem Thema
» Massgebender Lohn - was gehört zum massgebenden Lohn und was nicht
» Unkostenpauschale
» Die Ansätze der Naturalbezüge - sind Bestandteile des Lohns
» Nebenerwerb
 
 
Informationen für
» Arbeitgebende
 
 
Welche Beiträge bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende gemeinsam?
Gemeinsam bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsausfallsentschädigung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV).
» Erwerbsausfallsentschädigung (EO)
 
 
Wie hoch sind die gemeinsamen Beiträge, und wer muss wie viel bezahlen?
» Die Beiträge werden auf der Basis des massgebenden Lohnes berechnet. Die Höhe der Beiträge - der Beitragssatz -, beträgt für die
 
AHV:
8.4%
IV:
1.4%
EO:
0.3%
Total:
10.1%
 
Die Arbeitgebenden ziehen die Hälfte des Gesamtbeitrags (5.05%) vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und überweisen sie zusammen mit ihrem eigenen Anteil (ebenfalls 5.05%) an die Ausgleichskasse.


Arbeitslosenversicherung (ALV)
Zu den 10.1% für AHV/IV/EO kommt ein Beitragssatz von 2.0% des massgebenden Lohnes an die Arbeitslosenversicherung hinzu.
Auch hier wird der Beitrag je zur Hälfte von den Arbeitgebenden (1%) und Arbeitnehmenden (1%) getragen und von den Arbeitgebenden an die Ausgleichskasse überwiesen.


Welche Beiträge bezahlen die Arbeitgebenden allein?
Die Beiträge an die Familienausgleichskasse, die Familienzulagen in der Landwirtschaft und die Verwaltungskosten bezahlen die Arbeitgebenden allein.
FAK (bis 2005)
1.9%
Familienausgleichskasse
FAK (ab 2006)
1.7%
Familienausgleichskasse
VK*
1,5 - 3%
Verwaltungskosten
* Verwaltungskosten werden nur auf den AHV/IV/EO-Beiträgen erhoben.
» Familienausgleichskasse
 
 
Weitere Informationen zum Thema:
PDF Icon  Infos für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende
» Weisungen und Wegleitungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen
PDF Icon  Jahresabrechnung
 
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