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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Alter AHV-Ausweis

 
 
Wer bis Juli 2008 Beiträge bezahlt oder Leistungen bezogen hat, ist im Besitze eines Versichertenausweises: eine graue Karte, auf der die Versichertennummer eingetragen ist. Der Ausweis bestätigt, dass der Inhaber oder die Inhaberin in das Versichertenregister aufgenommen wurde. Aus dem Ausweis können Versicherte auch ersehen, welche Ausgleichskassen ihr Individuelles Konto führen. Sie sind mit ihrer Kassennummer aufgeführt.

Die alten AHV-Ausweise müssen aufbewahrt und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
 

1 Versichertennummer
(485 = Alphabetgruppe für den Namen, 64 = die letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres, 326 = das Geburtsdatum und das Geschlecht aufgrund eines besonderen Schlüssels, 13 = Ordnungsnummern, 5 = technische Prüfziffer)
2 Schlüsselzahl des Heimatstaates
3 Nummer der Ausgleichskasse, die den Ausweis ausgestellt hat
4 Schlüsselzahl als Grundangabe für die Erstellung des Ausweises
5 Nummern der Ausgleichskassen, die ein Individuelles Konto führen,
z.B. 6 = Ausgleichskasse Obwalden, 15 = Appenzell Ausserrhoden
 
Liste aller Ausgleichskassen