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Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

Versicherungsnachweis

 
 
Bis 2008 wurden auf Ihrem alten AHV-Ausweis (graue Karte) die Nummern der Ausgleichskassen eingetragen, die für Sie ein Individuelles Konto führen. Der Versicherungsnachweis löst diese Kassenstempel ab.

Bei einem Stellenwechsel wird Sie der neue Arbeitgeber bei seiner Ausgleichskasse anmelden. Diese wird Ihnen einen Versicherungsnachweis ausstellen und über den Arbeitgeber zukommen lassen. Der Nachweis dient Ihnen als Beleg dafür, dass Ihr Arbeitgeber Sie korrekt angemeldet hat und die Ausgleichskasse für Sie ein Konto führt.

Bitte bewahren Sie sämtliche Versicherungsnachweise zusammen mit dem alten AHV-Ausweis (graue Karte) auf und reichen Sie diese Dokumente bei der Ausgleichskasse ein, wenn Sie eine AHV- oder IV-Rente beantragen.