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| Neue Beitragssätze der Kantonalen Familienausgleichskasse |
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| Ab 1.1.2011 beträgt der Beitragssatz 1.4 Prozent für Arbeitgebende und 1.7 Prozent für Selbständigerwerbende. Dies legte der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 mit der Teilrevision der Verordnung zum Familienzulagengesetz fest. |
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| Unkostenpauschale |
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| Ab 2010 ist in der AHV-Lohnabrechnung keine prozentuale Unkostenpauschale mehr erlaubt. Die Ausgleichskassen können die von Steuerbehörden anerkannten Unkosten akzeptieren, sofern die Bestimmungen des AHV-Rechts eingehalten werden. |
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| Neue Formulare |
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| Diverse Formulare sind nun als PDF ausfüll- und speicherbar. |
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