Ausgleichskasse
und IV-Stelle
Appenzell Ausserrhoden
Kasernenstrasse 4
Postfach
9102 Herisau 2
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52
info@ahv-iv-ar.ch
Postkonto: 90-2194-9
AHV IV AR
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Willkommen

 
 
Neue Beitragssätze der Kantonalen Familienausgleichskasse
Ab 1.1.2011 beträgt der Beitragssatz 1.4 Prozent für Arbeitgebende und 1.7 Prozent für Selbständigerwerbende. Dies legte der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 mit der Teilrevision der Verordnung zum Familienzulagengesetz fest.
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Unkostenpauschale
Ab 2010 ist in der AHV-Lohnabrechnung keine prozentuale Unkostenpauschale mehr erlaubt. Die Ausgleichskassen können die von Steuerbehörden anerkannten Unkosten akzeptieren, sofern die Bestimmungen des AHV-Rechts eingehalten werden.
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Neue Formulare
Diverse Formulare sind nun als PDF ausfüll- und speicherbar.
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